AGB

§1 Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der CP Strategy & Transformation und dem Auftraggeber. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. 2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden ausdrücklich von CP Strategy & Transformation zumindest in Textform bestätigt. 3. Diese AGB gelten auch für Folgeaufträge und ständige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn ihre Geltung nicht nochmals gesondert vereinbart wird. §2 Auftragserteilung Ein Vertrag zwischen der CP Strategy & Transformation und dem Auftraggeber kommt per Auftragsbestätigung durch CP Strategy & Transformation zustande. Der Auftrag ist verbindlich. Mit Auftragsbestätigung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil. §3 Vertragsgegenstand / Umfang des Beratungsauftrags 1. Inhalt und Umfang des Beratungsauftrags richten sich nach dem im Einzelfall erteilten Auftrag. 2. Ergeben sich während der Durchführung des Auftrags Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, wird die vereinbarte Vergütung entsprechend angepasst. 3. Die CP Strategy & Transformation führt den Auftrag unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen aus. Die CP Strategy & Transformation handelt eigenverantwortlich und weisungsfrei. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. Die CP Strategy & Transformation erbringt ihre Beratungsleistungen nach eigener Wahl vor Ort beim Auftraggeber, an ihrem eigenen Sitz, an einem anderen geeigneten Ort oder telefonisch. 4. Die Tätigkeit der CP Strategy & Transformation ist eine beratende Tätigkeit, d.h. sie besteht in der Erteilung von Ratschlägen und Auskünften zu (unternehmens-)strategischen Fragestellungen als Dienstleistung. 5. CP Strategy & Transformation schuldet nur die reine Beratungsleistung. Ein darüber hinausgehendes Ergebnis oder Erfolg ist nicht Vertragsgegenstand. Die Beurteilung der unternehmerischen Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit und die Entscheidung über die unternehmerische Umsetzung trifft der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung. Dies gilt auch dann, soweit CP Strategy & Transformation den Auftraggeber bei der Umsetzung unterstützt. 6. CP Strategy & Transformation schuldet keine Rechts- oder Steuerberatung. CP Strategy & Transformation schuldet insbesondere nicht die rechtliche Überprüfung von ggf. vorgeschlagenen Geschäftsmodellen, (Firmen-)Namen, Unternehmenskennzeichen, Marken und dergleichen. Gleiches gilt für die rechtliche Überprüfung etwaiger vorgeschlagener Werbemaßnahmen. 7. CP Strategy & Transformation ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte (im Folgenden: „Subunternehmer“) erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch CP Strategy & Transformation selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. §4 Pflichten des Auftraggebers 1. Der Auftraggeber hat CP Strategy & Transformation alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der CP Strategy & Transformation bekannt werden. 2. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. Der Auftraggeber wird CP Strategy & Transformation auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen umfassend informieren. Dies gilt auch für Beratungen auf anderen Fachgebieten. 3. Auf Verlangen der CP Strategy & Transformation hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen zumindest in Textform zu bestätigen. Auf etwaig nicht erteilten Auskünften beruhende Beratungsfehler gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4. Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Vorbereitungstätigkeiten in eigener Verantwortung und Rechnung durchzuführen, damit bei Erfüllung des Beratungsauftrags ein möglichst ungestörtes und zügiges Arbeiten möglich ist. §5 Loyalität Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie treffen alle notwendigen Vorkehrungen, um eine Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der CP Strategy & Transformation zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. §6 Geheimhaltung / Datenschutz 1. CP Strategy & Transformation verpflichtet sich, alles, was ihr in Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Beratung anvertraut oder bekannt wird, Dritten gegenüber strikt geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht gegenüber Behörden und Gerichten im Fall von gesetzlich vorgesehenen Aussageverpflichtungen. 2. CP Strategy & Transformation ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Auftraggeber sichert der CP Strategy & Transformation zu, dass er sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften getroffen hat, wie etwa das Einholen von Einwilligungserklärungen der Betroffenen. §7 Nutzungsrechte 1. Die Arbeitsergebnisse der CP Strategy & Transformation (insb. Angebote, Präsentationen, Berichte, Strategiepapiere, Leistungsbeschreibung, Entwürfe, Zeichnung, Datenträger etc.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Dies gilt auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht wird. 2. Soweit es der Vertragszweck erfordert, räumt die CP Strategy & Transformation dem Auftraggeber Zug um Zug gegen vollständige Bezahlung des geschuldeten Gesamthonorars ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein. Der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse nur vollständig, nicht auszugsweise und nur für den jeweils vertraglich vereinbarten Zweck verwenden. §8 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Rücktritt 1. CP Strategy & Transformation erhält für die Beratungsleistung ein Zeithonorar. Die Höhe des Zeithonorars wird individuell vereinbart. 2. CP Strategy & Transformation hat zudem Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, die in Ausübung der Beratungsleistung entstehen. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung der CP Strategy & Transformation vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. 3. Honorar und Aufwendungsersatz sind jeweils mit Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das Konto von CP Strategy & Transformation (Carolin Platz) zu überweisen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Auftraggeber zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. 4. Die CP Strategy & Transformation ist berechtigt, angemessene Vorschüsse für voraussichtlich zu erbringende Leistungen zu verlangen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt (bspw. vorfinanzierte Auslagen) und keine überwiegenden Belange des Auftraggebers entgegenstehen. Die CP Strategy & Transformation ist berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen Teilrechnungen zu stellen. 5. Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung mindestens einer Vorschussrechnung bzw. Teilrechnung trotz Nachfristsetzung in Verzug, hat CP Strategy & Transformation das Recht, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. 6. Der Auftraggeber kann vereinbarte Strategietage bis 2 Wochen vor dem Termin kostenfrei absagen. Bei einer späteren Absage durch den Auftraggeber behält sich die CP Strategy & Transformation vor, 50% des vereinbarten Zeithonorars sowie zusätzlich bereits angefallene Aufwendungen in voller Höhe zu berechnen. Bei Absage weniger als 5 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin wird der vereinbarte Betrag vollständig geschuldet. 7. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich der Vergütung bzw. des Aufwendungsersatzes sowie die Aufrechnung mit einer Gegenforderung sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 8. CP Strategy & Transformation behält sich das Recht vor, wegen Krankheit oder anderen schwerwiegenden Gründen, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. CP Strategy & Transformation behält sich weiter vor, auch kurzfristig einen Berater zu ersetzen. §9 Beendigung von Aufträgen 1. Beratungsaufträge enden mit Abschluss des Projekts oder per ordentlicher Kündigung. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen an Carolin Platz, z.Hd. Accounting, Drosselweg 9, 97944 Boxberg. Anderweitige Vereinbarungen zwischen den Parteien, mündlich oder in Textform, haben keine Gültigkeit. 2. Beratungsaufträge können von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform gemäß §9 (1). Aus wichtigem Grund ist die CP Strategy & Transformation zur Kündigung insbesondere berechtigt, wenn – der Auftraggeber die notwendige Mitwirkung verweigert, – der Auftraggeber versucht, Mitarbeiter der CP Strategy & Transformation oder beauftragte Dritte abzuwerben, – der Auftraggeber eine fällige Rechnung trotz Mahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht bezahlt. 3. Bei Kündigung aus wichtigem Grund, welcher von der CP Strategy & Transformation nicht zu vertreten ist, behält die CP Strategy & Transformation ihre Ansprüche gemäß § 8. Das Honorar beträgt unter Berücksichtigung etwaiger ersparter Aufwendungen 85 % der Vergütung für die von der CP Strategy & Transformation noch nicht erbrachten Leistungen. 4. Die CP Strategy & Transformation darf in den oben in § 9 Abs. 2 genannten Fällen nach freiem Ermessen auch die Erbringung weiterer Leistungen verweigern. §10 Haftung 1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet die CP Strategy & Transformation Schadensersatz und Aufwendungsersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Regelungen: – bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit, für die CP Strategy & Transformation eine Garantie übernommen hat; – bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren typischen Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte; – in anderen Fällen: Nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch nur in Höhe des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens bei Vertragsabschluss; – darüber hinaus, soweit CP Strategy & Transformation gegen die eingetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung. 2. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Absatz 1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden. 3. Der CP Strategy & Transformation bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen. 4. Für Ansprüche gemäß § 10 Abs. 1 und 2 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. In allen anderen Fällen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. 5. Sofern die CP Strategy & Transformation selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hierzu sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nicht-Lieferung gegen den Subunternehmer an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der CP Strategy & Transformation zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche gegen den Subunternehmer außergerichtlich durchzusetzen. Soweit die außergerichtliche Durchsetzung gegen den Subunternehmer scheitert, tritt der Auftraggeber die Ansprüche wieder an die CP Strategy & Transformation ab. 6. Der Auftraggeber stellt die CP Strategy & Transformation von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die CP Strategy & Transformation stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. 7. Der Auftraggeber kann wegen einer nicht in einem Beratungsfehler bestehenden Pflichtverletzung nur vom Auftrag zurücktreten, wenn CP Strategy & Transformation diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. 8. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von CP Strategy & Transformation. § 11 Schlussbestimmungen 1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 2. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien ist der Sitz der CP Strategy & Transformation, derzeit Würzburg. 3. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

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